Stand: 04.06.2026
Lehrkräfte können innerhalb der App eigene Vokabellisten, Aufgaben, Übersetzungen, Beispielsätze, Tags, Quellenangaben und sonstige Unterrichtsinhalte erstellen oder hochladen.
Die Lehrkraft darf nur Inhalte einstellen, speichern, bearbeiten oder für andere Personen freigeben, wenn sie hierzu berechtigt ist. Eine Berechtigung kann sich insbesondere daraus ergeben, dass die Lehrkraft den Inhalt selbst erstellt hat, eine Erlaubnis des jeweiligen Rechteinhabers besitzt oder die Nutzung aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis zulässig ist.
Lehrwerke, Schulbücher, Arbeitshefte, digitale Unterrichtsmaterialien und die darin enthaltenen Zusammenstellungen können urheberrechtlich oder durch andere Rechte geschützt sein.
Die Lehrkraft darf insbesondere keine vollständigen oder wesentlichen Vokabellisten, Aufgabenfolgen, Texte, Abbildungen, Tabellen, Audiodateien, Lösungshefte oder sonstigen Inhalte aus Lehrwerken übernehmen, sofern sie hierzu nicht ausdrücklich berechtigt ist.
Die Nutzung eines Lehrwerks im Unterricht oder der Besitz eines gedruckten oder digitalen Exemplars bedeutet nicht automatisch, dass dessen Inhalte in die App übertragen, gespeichert oder für andere Personen zugänglich gemacht werden dürfen.
Die Lehrkraft kann Inhalte durch beschreibende Angaben wie Lehrwerktitel, Verlag, Ausgabe, ISBN, Band, Kapitel, Unit oder Seitenzahl kennzeichnen.
Solche Angaben dienen ausschließlich der persönlichen Unterrichtsorganisation und der Zuordnung selbst erstellter oder rechtmäßig genutzter Inhalte. Sie bedeuten keine Zusammenarbeit, Lizenzierung, Empfehlung oder Freigabe durch den jeweiligen Verlag.
Logos, Buchcover, Markenkennzeichen und andere grafische Bestandteile von Lehrwerken dürfen nur verwendet werden, wenn die Lehrkraft hierzu berechtigt ist.
Von Lehrkräften eingestellte Inhalte dürfen nur für den Personenkreis freigegeben werden, für den die Lehrkraft über die erforderlichen Rechte verfügt.
Die Lehrkraft hat vor jeder Freigabe zu prüfen, ob der Inhalt nur für sie selbst, für eine bestimmte Klasse, für eine bestimmte Lerngruppe, für eine Schule oder für einen größeren Personenkreis verwendet werden darf.
Eine schulübergreifende oder öffentliche Freigabe von Inhalten aus Lehrwerken ist nur zulässig, wenn die Lehrkraft hierzu ausdrücklich berechtigt ist.
Der gemeinsame Aufgabenpool ist ausschließlich für angemeldete Lehrkräfte zugänglich. Eine Veröffentlichung erfolgt nur nach ausdrücklicher Auswahl durch die Lehrkraft. Pool-Inhalte dürfen keine personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern oder anderen Dritten enthalten.
Die Lehrkraft ist innerhalb ihres Verantwortungsbereichs dafür verantwortlich, dass die von ihr eingestellten und freigegebenen Inhalte keine Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzen.
Bestehen Zweifel an der Zulässigkeit einer Nutzung, darf der betreffende Inhalt nicht eingestellt oder freigegeben werden, bis die erforderliche Berechtigung geklärt ist.
Mit dem Einstellen eines Inhalts räumt die Lehrkraft dem Betreiber die technisch erforderlichen, einfachen und auf den Betrieb der App beschränkten Nutzungsrechte ein.
Diese Rechte umfassen insbesondere das Speichern, Vervielfältigen, Verarbeiten, Anzeigen und Zugänglichmachen des Inhalts gegenüber den von der Lehrkraft bestimmten und berechtigten Personen.
Die Rechteeinräumung endet grundsätzlich, wenn der Inhalt gelöscht wird. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, technisch erforderliche Sicherungskopien und die Bearbeitung bereits eingegangener Rechtsverletzungsmeldungen bleiben unberührt.
Der Betreiber verwendet die eingestellten Inhalte nicht zur Erstellung eigener lehrwerksbezogener Vokabellisten, nicht zur öffentlichen Bereitstellung eines allgemeinen Aufgabenpools und nicht zum Training von Modellen künstlicher Intelligenz, sofern hierfür keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
Der Betreiber ist berechtigt, Inhalte vorübergehend zu sperren, den Zugriff einzuschränken oder Inhalte zu entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung oder einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen bestehen.
Soweit rechtlich erforderlich und möglich, wird die betroffene Lehrkraft über die Maßnahme und deren Grund informiert.
Der Betreiber kann Lehrkräfte auffordern, ihre Berechtigung zur Nutzung eines Inhalts nachzuweisen. Wird ein ausreichender Nachweis nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbracht, kann der Inhalt gesperrt oder entfernt werden.
Rechteinhaber und andere betroffene Personen können mögliche Rechtsverletzungen über folgende Kontaktmöglichkeit melden:
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Eine Meldung sollte den betroffenen Inhalt möglichst genau bezeichnen und erläutern, aus welchem Grund die meldende Person von einer Rechtsverletzung ausgeht.
Bei wiederholten oder erheblichen Verstößen gegen diese Regelungen kann der Betreiber die Möglichkeit zum Einstellen oder Freigeben von Inhalten einschränken oder das Benutzerkonto sperren, soweit dies unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls angemessen ist.